Alle Haushalte, die privat gefördertes Wasser in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal einleiten und diese Wassermengen durch einen Wasserzähler nachweisen müssen, werden aufgefordert, den Zähler am 01.10.2021 abzulesen und den Zählerstand schrifltich anhand der Erklärung, die hier zum Download bereit steht, bei der Gemeinde Goldenstedt mitzuteilen.

Sie haben auch die Möglichkeit, den Zählerstand online mitzuteilen: https://www.kommune365.de/gemeinde-goldenstedt/dienstleistung/gartenwasserzaehlerstand?busCommuneId=

Die Erklärung kann ebenfalls von den Haushalten verwendet werden, die ihre ermittelten Mengen für die Gartenbewässerung nachweisen möchten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Kohls, Tel.: 04444/2009-41, E-Mail: kohls@goldenstedt.de .