
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) stellt basierend auf dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) und den Planungen der Kommune eigene Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landkreises bzw. der Städte/Gemeinden dar. Zuständig für die Erstellung des RROP sind in Niedersachsen die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte – für die Gemeinde Goldenstedt also der Landkreis Vechta. Die Entwicklungsvorstellungen der Städte/Gemeinden sind im RROP zu berücksichtigen. Die Festsetzungen im RROP sind für die künftige Entwicklung von Städten/Gemeinden von zentraler Bedeutung.
Aktuell hat der Landkreis Vechta für das Kreisgebiet einen neuen Entwurf des RROP erarbeitet. Die Städte/Gemeinden im Landkreis, die Nachbarkreise, die Bundes- und Landesbehörden, anerkannte Naturschutzverbände usw. sind bei diesem Programm-Entwurf zu beteiligen. D. h., es besteht die Möglichkeit, zum Entwurf des RROP Stellung zu nehmen, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu machen oder auf eigene Vorhaben aufmerksam zu machen.
Am 03. Juni 2021 wurde die Thematik im Bauausschuss der Gemeinde Goldenstedt beraten; eine endgültige Stellungnahme wird am 28. Juni 2021 in der Ratssitzung beschlossen.
Hier geht’s zum Entwurf des RROP:
https://www.landkreis-vechta.de/bauen-und-umwelt/rrop.html
