Der Landkreis Vechta hat nunmehr die Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Notbetreuung der Kindergärten und Kinderkrippen veröffentlicht. Dem Kriterienkatalog ist zu entnehmen, wer grundsätzlich einen Anspruch auf Notbetreuung hat.
Die Notbetreuung ist weiterhin auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen.
Der Antrag auf Notbetreuung ist von den Eltern eines zu betreuenden Kindes auszufüllen und gemeinsam mit den Erklärungen der Arbeitgeber in den Kindertagesstätten einzureichen.
Über die Aufnahme eines Kindes in die Notbetreuung entscheiden die Einrichtungsträger, ggf. in Absprache mit ihren Kommunen. Im Bereich Kindertagespflege entscheiden die Fachberater*innen, ebenfalls ggf. in Absprache mit den Kommunen.
Der Antrag zur Notbetreuung steht hier zum Download bereit.
Die "Handlungsempfehlungen zur Aufnahme von Kindern in die Notbetreuung für Schulen, KiTa's und in der Kindertagespflege" sind hier zu finden.
